Obwohl unser Unternehmen derzeit nicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet ist, haben wir uns bewusst dafür entschieden, interne Meldewege bereitzustellen.

Transparenz, Integrität und ein verantwortungsvoller Umgang miteinander sind für uns zentrale Werte. Daher möchten wir unseren Mitarbeitenden sowie externen Partnern die Möglichkeit geben, auf mögliche Missstände oder Regelverstöße aufmerksam zu machen.

Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.

Hinweisgebersystem 

Unser Unternehmen stellt interne Meldekanäle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Verfügung, über die Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße oder Regelverletzungen vertraulich gemeldet werden können.
Die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie der in der Meldung genannten Personen wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewahrt.

1. Meldung per E-Mail

Hinweise können schriftlich per E-Mail an folgende interne Meldestelle übermittelt werden.
Die interne Meldestelle ist für die Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise zuständig:

E-Mail: hinweisgeber@moebel-schlueter.de

Der Zugang zu den Meldungen ist auf einen eng begrenzten Personenkreis beschränkt. 

2. Meldung per Post

Alternativ können Sie Ihre Meldung schriftlich per Post einreichen:

Manfred Schlüter Möbelfabrik GmbH & Co. KG
Interne Meldestelle gemäß HinSchG
z. Hd. Herrn Ralf Kröger
Im Obrock 45-49
32278 Kirchlengern

Bitte kennzeichnen Sie den Umschlag mit „Vertraulich – Hinweisgebersystem“.

3. Umgang mit eingehenden Meldungen

  • Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung (sofern möglich).

  • Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen.

  • Alle Meldungen werden gemäß den Anforderungen des HinSchG vertraulich behandelt und dokumentiert.

  • Meldungen können auf Wunsch auch anonym erfolgen, soweit dies über die gewählten Kommunikationswege möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Kundenanfragen oder Beschwerden vorgesehen ist.

4. Schutz vor Benachteiligungen

Hinweisgeber sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien geschützt.
Benachteiligungen sind untersagt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.